Bestimmte Berufe werden im Gesetz als freiberuflich aufgezählt. Hierzu gehören z.B. Dolmetscher oder Ingenieure. Auch bei diesen ist Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit, dass sie durch die unmittelbare, persönliche und individuelle...weiter
Wer steuerlich als Freiberufler eingestuft wird, hat gegenüber Gewerbetreibenden den zentralen Vorteil, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Selbst wenn er fachlich vorgebildete Arbeitskräfte beschäftigt, kann er seinen Freiberuflerstatus wahren,...weiter
Zwei zu einer Gesellschaft zusammengeschlossene Rechtsanwälte waren als Insolvenzverwalter tätig, wobei sie dafür mehrere qualifizierte Mitarbeiter einsetzten. Sie rechneten ihre Tätigkeit zur Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts und sahen ihre...weiter
Charakteristisch für die Ausübung eines freien Berufs ist, dass die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers im Vordergrund steht. Er kann sich bei seiner Tätigkeit zwar von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften helfen lassen, doch muss er...weiter
Die Tätigkeit eines Kfz-Gutachters kann gewerblich oder freiberuflich sein. Verfügt er nicht über die Ausbildung eines Ingenieurs, ist er nur dann freiberuflich tätig, wenn er nachweist, dass er über die von einem Ingenieur geforderten Fachkenntnisse...weiter
Neben den sog. Katalogberufen (z. B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, beratender Betriebs- oder Volkswirt) werden auch diesen ähnliche Berufe unter bestimmten Voraussetzungen als freiberuflich anerkannt. Sie müssen in...weiter
Verkauft eine GmbH eigene Anteile an einen Gesellschafter zu einem zu niedrigen Preis, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die GmbH kann sich nicht darauf berufen, im Interesse der Altgesellschafter sei es besser gewesen, ihnen die Anteile...weiter
Elterngeld, das ein Kind erhält, wird bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge berücksichtigt. Ausgenommen wird der Mindestbetrag in Höhe von 300 € bzw. 150 € monatlich, da dieser auch gezahlt wird, wenn vorher keine Einkünfte erzielt wurden....weiter
Die eigene rechtliche Beurteilung eines Steuerzahlers seiner Tätigkeiten ist steuerrechtlich nicht bindend. So wird eine vermögensverwaltende Tätigkeit nicht allein deshalb steuerlich zu einem Gewerbebetrieb, weil dies die Meinung des Steuerzahlers...weiter
Die Kläger, ein Ehepaar, hatten zunächst im Obergeschoss des Zweifamilienhauses der Frau gewohnt. Dann zog das Ehepaar in eine Mietwohnung und vermietete die bisherige Wohnung. Die Frau machte die Mietkosten für die von ihnen gemietete Wohnung...weiter